News / WR-17.03.2006 Wenigstens zehntausend
Wenigstens zehntausend
17.03.2006 / LOKALAUSGABE / HOHENLIMBURG
Hintergrund
- Der kommunale Willensbildungsprozess ist durch das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid in einem bisher unbekannten Maß der direkten Mitwirkung durch die Bürger zugänglich gemacht worden.
- Die Bürger beschließen bei einem Bürgerbegehren und einem Bürgerentscheid an Stelle des Rates.
- Der Kern eines Bürgerbegehrens ist "die zur Entscheidung bringende Frage". Sie muss so formuliert sein, dass sie mit ja oder nein beantwortet werden kann.
- Ein Bürgerbegehren auf Gemeindeebene muss von einer bestimmten Zahl von Wahlberechtigten unterstützt werden: In Hagen liegt die zu überschreitende Anzahl bei 10.000 Unterschriften, so Frank Schmidt, der Sprecher der Bürgerinitiative "Ja zum Kirchenbergbad".
Quelle: http://www.westfaelische-rundschau.de
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