News / WP-15.06.2006 Schock in der BV: Bürgerbegehren unzulässig?
Schock in der BV: Bürgerbegehren unzulässig?
15.06.2006 / LOKALAUSGABE / HOHENLIMBURG
Hohenlimburg. "Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll. Ich bin geschockt." Sprachlos und entsetzt verfolgte Veronika Lünstroth von der Bürgerinitiative "Ja zum Kirchenbergbad" gestern am frühen Abend die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg. Für die Bürger unterm Schlossberg, die in den vergangenen Monaten engagiert mehr als 14 000 (!) Unterschriften für den Erhalt des Kirchenbergbads und ganzjähriges Schwimmen am Kirchenberg gesammelt haben, kommt es knüppeldick. Die Hagener Verwaltung mit Oberbürgermeister Peter Demnitz an der Spitze empfielt dem Hagener Rat, in seiner nächsten Sitzung am 22. Juni für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu stimmen. Die Begründung in der mehrseitigen Vorlage, die Beigeordneter Dr. Christian Schmidt gestern druckfrisch mit ins Hohenlimburger Rathaus brachte, lautet: "Das Bürgerbegehren ist unzulässig, da es keinen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der verlangten Maßnahmen enthält." Die Vorlage geht den Hohenlimburger Fraktionen in den nächsten Tagen zu. Auch eine zweite Hiobsbotschaft hinsichtlich des Kirchenbergbads müssen die Hohenlimburger einstecken: Wie Bezirksvorsteher Hulvershorn verkündete, hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der sofortigen Schließung des Kirchenberg-Bads abgelehnt. Im Klartext heißt das: Es gibt keinen einstweiligen Rechtsschutz gegen den Abbau von Technik und das Ablassen des Wassers. Hulvershorn ließ sich jedoch nicht einschüchtern, nahm sofortige Rücksprache mit dem Rechtsbeistand der Bezirksvertretung. Gegen den Beschluss des Arnsberger Verwaltungsgerichts soll nun fristgerecht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Dem stimmten die Mitglieder der BV einstimmig zu. Trotz des Rückschlags blieb Bezirksvorsteher Hermann Hulvershorn ruhig und besonnen. "Wir müssen erstmal die Ratssitzung in der kommenden Woche abwarten." Sein Stellvertreter Friedrich Buschkühl war bereits einen Schritt weiter und geht nicht davon aus, dass sich der Rat auf die Seite der Hohenlimburger Bürger stellen wird. "Auch ein zweiter Ratsbeschluss ist anfechtbar und überprüfbar", so Buschkühl. Weiteres zentrales Thema in der gestrigen Sitzung war die wirtschaftliche Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Hohenlimburger Innenstadt. Fraktionsvorsitzender Peter Leisten legte dazu einen Antrag der CDU-Fraktion vor. "Immer mehr Ladenlokale stehen leer. Und es wird schwierig, neue Pächter zu finden", zeigte Leisten auf, dass sich etwas tun müsse. Seiner Partei schwebt vor, den Bereich der Herrenstraße in eine befahrbare Fußgängerzone umzuwandeln und dort kurzzeitiges Parken bis zu 20 Minuten zu ermöglichen. Gestützt wird der Antrag auf eine Umfrage unter gut 50 Hohenlimburger Geschäftsleuten, die deutlichen Unmut über die Parkplatzsituation im Bereich der Herrenstraße äußerten und die befahrbare Fußgängerzone in Letmathe überschwänglich lobten. Trotz einiger kritischer Stimmen ("Näher als im Parkhaus kann man an der Herrenstraße doch nicht parken", so Ruth Sauerwein (Grüne) und "Ich habe meine Zweifel, ob man auf diese Weise neue Pächter für die Leerstände findet", so Günter Palsherm) signalisierten die Fraktionen ihre Unterstützung für die grundsätzliche Idee. Dementsprechend stieß der Vorschlag von Wirtschaftsförderer Schmidt, am runden Tisch Ideen zu sammeln, auf breite Zustimmung. Nach den Sommerferien wollen sich nun Wirtschaftsförder, Mitglieder der BV und Hohenlimburger Geschäftsleute gemeinsam Gedanken machen.
Von Carolin Annemüller
Quelle: http://www.westfalenpost.de
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