News / WP-13.06.2006 Kirchenbergbad: Anhörungsrecht der BV genügt
Kirchenbergbad: Anhörungsrecht der BV genügt
13.06.2006 / LOKALAUSGABE / HAGEN
Hagen. (JS) Die Bezirksvertretung Hohenlimburg ist mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gescheitert. Die BV hatte den Ratsbeschluss zur Schließung des Kirchenbergbades beanstandet und Klage gegen den Rat erhoben. Der Rechtsschutz sollte garantieren, dass nicht vor der Entscheidung über die Klage im Kirchenbergbad - z. B. durch die Demontage von Inventar - Fakten geschaffen werden. Über die Klage selbst wird noch entschieden. Wenngleich nach Auffassung des Rechtsamtes schon in der Begründung aus Arnsberg deutlich wird, dass sie für die Hohenlimburger keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht machte deutlich, dass dem Anhörungsrecht der Bezirksvertretung genügt worden sei und dass die BV kein Mitspracherecht bezüglich der Kostensituation und des Schulschwimmens habe.
Quelle: http://www.westfalenpost.de
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